Gemeindeordnung

32

Wir möchten, dass unser tägliches Gemeinschaftsleben vom Heiligen Geist inspiriert und bestimmt wird. Eine Frucht davon ist Ordnung und Disziplin, denn „Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern ein Gott des Friedens.“ Dementsprechend hat sich in unserer Gemeinschaft eine bestimmte Gemeindeordnung etabliert. Diese beruht auf der Heiligen Schrift und dem Vorbild der frühen Kirche und erhielt ihre Ausprägung durch die Tradition der Täuferbewegung wie auch durch unsere eigenen Erfahrungen.

Joh 16,12-13; Eph 5,18-21
Kol 2,2-5
1 Kor 14,33
2 Tim 1,13-14

So gut sie auch jeweils für sich sein mag, so darf doch keine Gemeindeordnung jemals die Leitung durch den Geist Christi einschränken. Denn wir gehören zuallererst ihm. Er ist das Haupt der Kirche und hat Vorrang vor allen menschlichen Autoritäten und Traditionen. Sein Leib ist keine Organisation, sondern ein lebendiger Organismus.

Mark 7,6-9
1 Kor 2,2-5
Eph 1,22-23
Kol 2,8-23
Kor 12-12-27; Eph 4,11-16

Mitglied werden

33

Die Mitgliedschaft in unserer kirchlichen Gemeinschaft gilt lebenslang. Der Eintritt erfolgt durch Gelübde, durch die wir uns Christus hingeben mit allem, was wir sind und haben. Durch unsere Gelübde schließen wir einen Bund der Treue zu Gott und zu unseren Brüdern und Schwestern.

Joh 17,20-21; Apg 2,42
2 Tim 4,6-7
5 Mose 6,4-9; 11,13-14
Mk 3,31-35

Die lebenslange Bindung ist integraler Bestandteil unserer Berufung. Denn wir sind überzeugt, dass Christus selbst uns gerufen hat, ihm auf genau diese Weise und mit genau diesen Brüdern und Schwestern zu dienen, komme was wolle. Wir können uns nicht voneinander lossagen, denn „wir, die vielen, sind ein Leib in Christus, als einzelne aber sind wir Glieder, die zueinander gehören.“ Unser Treueversprechen ermöglicht dieses gegenseitige Vertrauen.

2 Petr 1,3-11
Eph 4,1-3
Röm 12,4-5 (EÜ)

Die Mitgliedschaft steht allen offen, die einen Ruf erhalten haben, Christus in brüderlicher und schwesterlicher Gemeinschaft zu dienen und die danach verlangen, diesem Ruf zusammen mit uns zu folgen. Um die Gelübde abzulegen, muss ein Anwärter das 21. Lebensjahr erreicht, die Lehre Christi verstanden, die Glaubenstaufe erhalten und alle Artikel des Apostolischen und Nicänischen Glaubensbekenntnisses bejaht haben. Des Weiteren ist vorausgesetzt, dass die Gemeinschaft nach einer angemessenen Probe- und Bewährungszeit seine Berufung zur Mitgliedschaft als echt erkennt.

1 Joh 4,1

34

Diejenigen, die die Mitgliedschaft anstreben, sollten dies nur aus Liebe zu Christus tun. Sie werden sich ihrer Berufung nur dann gewiss, wenn sie ihm in den Dingen des täglichen Lebens gehorchen und ihm Schritt für Schritt auf dem Wege der Jüngerschaft nachfolgen.

Joh 21,15-19; Phil 3,7-11

Grundlage der Jüngerschaft ist die volle Hingabe an Christus. Das bedeutet Buße und Umkehr. Hierfür steht die Taufe als Zeichen. Jeder, der noch nicht die Glaubenstaufe erhalten hat wie sie im Neuen Testament gelehrt wird – eine solche setzt nämlich ein gereiftes Verständnis dieses Sakraments voraus – sollte bedenken, dass sie ein Gebot Christi ist. Die Gemeinschaft erkennt eine frühere, durch eine andere Kirche gespendete Taufe an, sofern wir und die betreffende Person überzeugt sind, dass diese Taufe im Leben des Getauften wirksam ist.

Lk 9,23-27; Mk 10,21
Joh 12,24-26
Apg 3,37-41
Mk 16,15-16
Mt 28,18-20

35

Gott möchte freiwilligen Dienst. Gelübde sollten daher nur aufgrund einer eingehend geprüften Entscheidung abgelegt werden und ohne menschlichen Zwang. Wer diese Verpflichtung nicht frei und freiwillig eingehen kann, sollte es unterlassen.

1 Petr 5,2; 2 Mose 35,4-36,7
1 Kor 2,4-5
2 Kor 9,6-7; 5 Mose 23-21-23
Gal 5,1

Niemand sollte wegen eines anderen beitreten – kein Mann um einer Frau willen und keine Frau um eines Mannes willen, kein Freund wegen eines Freundes und kein Kind wegen seiner Eltern. Eine solche Entscheidung wäre auf Sand gebaut und hätte keinen Bestand. Stattdessen sollte jeder auf den Fels Christi bauen und nur Gott alleine gefallen wollen.

Mt 10,34-39
Mt 7,24-27

Eine Mitgliedschaft als Geburtsrecht ist daher ausgeschlossen. Wenn die Kinder, die innerhalb unserer Gemeinschaften aufwachsen, volljährig werden, sollen sie sich Zeit nehmen, Gottes Willen für ihr Leben zu erkennen. Sie können entweder darum bitten, bei uns zu bleiben, oder sie entscheiden sich, ihre Lebenserfahrung anderswo zu machen.

Joh 1,12-13; 3,5-8

Niemand sollte um seiner persönlichen Sicherheit willen beitreten. Im 16. Jahrhundert warnten die Hutterer diejenigen, die sich ihnen anschließen wollten: Jeder sollte zuerst sorgfältig rechnen, was er aufzugeben hat … Diejenigen, die in Gottes Dienst treten wollen, müssen bereit sein, der Wahrheit und des Namens Christi wegen angegriffen zu werden und, wenn es Gottes Wille ist, dafür zu sterben, sei es durch Wasser, Feuer oder Schwert. Denn jetzt haben wir Haus und Herberg, aber wir wissen nicht was Heute oder Morgen bringen wird. Deswegen sollte niemand um der guten Tage willen beitreten, sondern ein jeder muss bereit sein, Böses und Gutes mit allen Gläubigen zu ertragen. [1]

Lk 9,57-58; 2 Kor 6,4-10
Lk 14,26-33
Mt 5,11-12; Joh 15,20
1 Petr 4,1
Phil 1,29-30; 2 Tim 3,10-13

36

Die Mitgliedschaft erfolgt stufenweise:

Gäste sind grundsätzlich unter uns willkommen, unabhängig davon, ob sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind oder nicht. Diejenigen, die länger bleiben wollen, um herauszufinden, ob Gott sie zu diesem Lebensweg berufen hat, können darum bitten, als Novizen mit uns zu leben. Mit Zustimmung der Gemeinde, und sofern die betreffende Person über 18 Jahre alt ist, kann sie ins Noviziat aufgenommen werden, welches eine Zeit der Urteilsfindung und Prüfung ist.

Novizen sind daher alle Personen ab dem 18. Lebensjahr (unabhängig von ihrem Taufstatus), die darum ersucht haben, in der Gemeinschaft mitzuleben. Sie nehmen ganz am täglichen Leben der Gemeinschaft teil, außer an den Mitgliederversammlungen. Während ihrer Zeit bei uns sind sie verpflichtet, die Ordnung und den Geist unseres Gemeindelebens zu respektieren und zu wahren. Ihr Noviziat kann länger oder kürzer sein, beinhaltet keine bindende Verpflichtung hinsichtlich einer etwaigen Mitgliedschaft und kann von jeder Seite zu jeder Zeit beendet werden.

Das Noviziat bietet den Novizen Gelegenheit, ihr Glaubensleben zu vertiefen. Im Gebet sowie in geistiger und körperlicher Arbeit sollen sie gemeinsam mit uns den Willen Gottes suchen. Wie die Mitglieder setzen sie ihre Begabungen und ihre Arbeitskraft für die Gemeinschaft ein und erhalten dafür weder irgendeine Form der Vergütung noch Ausgleich für entgangenen Gewinn. Bis zur Aufnahme als Mitglied behalten die Novizen die Rechte an ihrem Eigentum. (Ausdrücklich der Gemeinschaft geschenktes Eigentum kann hingegen auch bei Beendigung des Noviziats nicht zurückgefordert werden.) Novizen haben ihre persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten offenzulegen, bleiben aber selbst dafür verantwortlich. Sie regeln diese Angelegenheiten während des Noviziats in Absprache mit der Gemeinschaft.

Mt 7,7-11

37

Die Novizen, die sich ihrer Berufung gewiss geworden sind, die Glaubenstaufe erhalten haben und das 21. Lebensjahr erreicht haben, stellen einen Antrag, die lebenslangen Gelübde der Mitgliedschaft abzulegen.

Bevor sie ihre Gelübde ablegen, müssen Anwärter zuerst alle ihre weltlichen Angelegenheiten regeln. Dem Evangelium gehorsam, müssen sie ihr gesamtes Eigentum aufgeben, so dass ihnen zum Zeitpunkt der Gelübde absolut nichts mehr gehört. „Denn wer von ihnen Äcker oder Häuser besaß, verkaufte sie und brachte das Geld für das Verkaufte und legte es den Aposteln zu Füßen; und man gab einem jeden, was er nötig hatte.“ Uns geht es nicht um Geld oder Güter, sondern um gottesfürchtige Herzen. Die Mitgliedschaft in jeder anderen Konfession oder Religionsgemeinschaft ist zu beenden. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass der Anwärter seinen persönlichen Werdegang offengelegt hat. Dies umfasst alle Schulden oder ausstehenden Verpflichtungen, jedes unrechte Handeln oder begangene Straftat sowie jegliche Verbindlichkeit gegenüber Dritten, einschließlich Kindern, ehemaligen oder gegenwärtigen Ehegatten bzw. Partnern. Ein Eintritt als Mitglied unter vorsätzlichem Verschweigen solcher Angelegenheiten oder das Zurückhalten von Eigentum ist eine schwerwiegende Sünde und kann zum Ausschluss führen.

Lk 12,32-34; 18,22-30
Apg 4,34-35
Hebr 12,28-29
Apg 5,1-11

Unsere Gelübde

38

Wer die Gelübde ablegt sagt damit, dass er oder sie sich vollständig einbringt und sich uneingeschränkt an den Dienst Christi in unserer kirchlichen Gemeinschaft bindet. Durch diese feierliche und öffentliche Handlung versprechen wir, aus Liebe zu Christus nichts mehr für uns selbst zu beanspruchen. Unser Vorbild ist Maria, die Mutter Jesu, welche spricht: „Siehe, ich bin des Herrn Magd; mir geschehe, wie du gesagt hast.“

Lk 14,33; 4 Mose 14,24
Apg 4,32-33; Phil 3,7-9
1 Tim 6,11-12
Lk 1,38

Zu denen, die ihm nachfolgen wollen, sagt Jesus: „Wer sein Leben erhalten will, der wird’s verlieren; wer aber sein Leben verliert um meinetwillen, der wird’s finden.“ Auch lehrt er: „Wenn ihr alles getan habt, was euch befohlen ist, so sprecht: Wir sind unnütze Knechte; wir haben getan, was wir zu tun schuldig waren.“ In diesem Sinne legen wir unsere Gelübde ab.

Mt 16,25
Lk 17,10

39

Die Mitgliedsgelübde werden im Geiste der traditionellen Ordensgelübde von Armut, Keuschheit und Gehorsam abgelegt:

Armut: Wir geloben, kein Eigentum zu haben und in Einfachheit und in vollständiger Freiheit von materiellen Gütern zu leben.

Lk 12,32-34; 2 Kor 9,7-8
Mt 6,25-32

Keuschheit: Wir geloben, die sexuelle Reinheit zu wahren und, falls wir uns im Stand der Ehe befinden, dem Ehebund zwischen einem Mann und einer Frau ein Leben lang treu zu bleiben.

Mt 5,27-32; 1 Kor 6,9-10
Hebr 13,4
Mt 19,3-9

Gehorsam: Wir geloben, uns Christus und unseren Brüdern und Schwestern im Gehorsam hinzugeben, mit dem Versprechen, der Gemeinschaft beständig zu dienen, wo immer und wie immer dies von uns verlangt wird.

1 Petr 1,1-2
Joh 13,13-17
Eph 5,21

40

Die Mitgliedsgelübde werden öffentlich vor Gott und der Gemeinde abgelegt. Dazu werden die folgenden Fragen beantwortet:

1. Versprichst du, Jesus zu verkündigen in Wort und Tat für den Rest deines Lebens?

Mk 16,15-20; Lk 12,8-9
Röm 1,14-17; 15,17-20

2. Bist du dir sicher, dass dieser Weg der brüderlichen und schwesterlichen Gemeinschaft, gegründet in einem festen Glauben an Gott und Jesus Christus, der Weg ist, auf den dich Gott gerufen hat?

2 Tim 1,12
Joh 15,15-17

3. Bist du bereit, dich um Christi willen vollständig und gänzlich dieser Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen mit deinem ganzen Können, allen Kräften deines Leibes und deiner Seele, auch mit deinem ganzen Vermögen, was du jetzt besitzt oder etwa später erben oder verdienen solltest, bis zu deinem Lebensende?

Röm 12,1-2
Apg 4,34-37

Wirst du jede Ermahnung annehmen, wenn sie berechtigt ist, und wirst du selber auch andere ermahnen, wenn du in unserem Gemeinschaftsleben spürst, dass etwas klarer und dem Willen Gottes konformer sein sollte?

Mt 18,15-17
Lk 17,3-4; Kol 3,15-16

5. Weil eine lebendige Gemeinde immer eine bußbereite Gemeinde ist, fragen wir dich: Bejahst du das Bußsakrament und wirst du es auch für dich, wenn nötig, erbitten? [1]

Lk 15,7; Apg 3,17-26
1 Petr 4,17; Offb 2-3
2 Kor 7,8-13

6. Weil eine lebendige Gemeinde immer eine bußbereite Gemeinde ist, fragen wir dich: Bejahst du das Bußsakrament und wirst du es auch für dich, wenn nötig, erbitten?

Wenn dies bejaht wird, werden dem neuen Mitglied unter Gebet die Hände aufgelegt mit der Bitte, dass Gott ihn oder sie erneut mit dem Heiligen Geist erfülle.

Gal 6,9-10; Hebr 10,23-25

41

Weil die Gelübde auch vor Gott abgelegt werden, hat kein Mensch die Vollmacht, diese aufzulösen. Sollte ein Mitglied unsere Gemeinschaft verlassen, aus welchem Grund auch immer, können dementsprechend keine Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis geltend gemacht werden. Eine Rückgabe von Schenkungen oder Sacheinlagen sowie eine Entschädigung für erbrachte sonstige Leistungen sind ebenso ausgeschlossen wie ein Anspruch auf einen Anteil am Vermögen der Gemeinschaft. Andernfalls wäre dies eine Verletzung des Gelübdes, alles Eigentum aufzugeben. Denjenigen, die ein solches Versprechen nicht vorbehaltlos eingehen können, empfehlen wir, lieber wegzubleiben und das Ihrige zu behalten.

5 Mose 23,21; Apg 5,4
Pred 5,1-7
Lk 9,62
Lk 14,28-33

Durch die Gelübde haben wir uns für ein verbindliches Leben vor Gott und unseren Brüdern und Schwestern entschieden. Es bleibt aber wahr, dass jeder frei ist zu gehen, wenn er nicht mehr von ganzem Herzen Gemeinschaft leben kann. [2] Mitgliedern, die die Gemeinschaft verlassen, wird als Ausdruck fürsorgender Liebe bei Bedarf übergangsweise Unterstützung gewährt

Apg 2,46-47

Verantwortung der Mitgliedschaft

42

In der Gesamtheit aller Mitglieder weltweit findet die kirchliche Gemeinschaft ihre Gestalt. Jedes Mitglied und jede örtliche Gemeinde hat ihr gegenüber Rechenschaft abzulegen. Das Handeln der Gemeinschaft darf nur in größter Ehrfurcht vor dem Heiligen Geist und dem Geheimnis der Kirche Christi erfolgen. Die Zusammenkunft der kirchlichen Gemeinschaft wird als „Generalversammlung“ bezeichnet.

1 Kor 12,12-13
Apg 15,1-35
Eph 3

Die Mitglieder einer örtlichen Gemeinschaft (welche als „Bruderhof “ bezeichnet wird) bilden nur eine unselbständige Gemeinde der kirchlichen Gemeinschaft. Dem Beispiel der wandernden frühen Christen folgend, sind sie bereit, den Belangen der Gemeinschaft entsprechend auch auf jedem anderen Bruderhof oder an jedem anderen Ort zu leben.

Mk 16,15; Apg 16-21

Obwohl jeder Bruderhof nur ein Teil des größeren Ganzen ist, so bildet er doch für sich eine eigene Hausgemeinschaft mit eigenem Namen, Charakter und eigener Prägung. Entsprechend führt jeder Bruderhof sein tägliches Leben als eigenständige Gemeinde, jedoch fest verbunden mit allen Schwestergemeinden.

Röm 16,5; Kol 4,15
1 Kor 16,15-19
Röm 15,23-33

43

Die Generalversammlung trägt die letzte Verantwortung vor Gott für das geistliche und praktische Leben der Gemeinschaft, also für die Bereiche: Glauben, Einheit, Mission, Arbeit, Gemeindeordnung, Alltag, karitatives Engagement sowie für die Gesundheit und das Wohlergehen eines jeden in der Gemeinschaft Mitlebenden.

Apg 6,1-7

Für die Ausübung dieser Aufgaben betrauen die Mitglieder Einzelne aus ihrer Mitte mit der Wahrnehmung der verschiedenen Leitungsaufgaben, unter anderem die Gemeinschaft nach innen und außen zu vertreten. In Gottesfurcht müssen die mit der Leitung beauftragten Mitglieder der Generalversammlung Rechenschaft ablegen für die ihnen anvertrauten Aufgaben.

Apg 11,29-30, 14,23
2 Mose 18
Hebr 13,17

44

Gemäß der biblischen Lehre vom Priestertum aller Gläubigen ist jedes Mitglied verantwortlich für das geistige Leben der Gemeinschaft. Dies ist eine Gewissensfrage. Unser Gemeinschaftsleben gehört Christus und jedes Mitglied hat sicherzustellen, dass uns nichts außer Christi Liebe erfüllt und führt.

1 Petr 2,5-9
Eph 4,11-13
Jak 4,17; Röm 14,22-23

Keine Entschuldigung entbindet ein Mitglied von dieser Verantwortung. Sollte irgendetwas in der Gemeinschaft nicht in Ordnung sein, steht ausnahmslos jedes Mitglied vor Gott in der Verantwortung, unermüdlich daran zu arbeiten, dass die Herrschaft Christi unter uns wiederhergestellt wird. Dies bedeutet, sich standhaft, aber in Demut, dafür einzusetzen, die Angelegenheit wieder ins Lot zu bringen, und zwar ohne Menschenfurcht und ohne Mühen oder Opfer zu scheuen. So gesehen ist das Leben der Gemeinschaft abhängig von der Treue eines jeden Mitglieds.

Hebr 3,12-13; 10,24-25
Kol 1,28-29
2 Kor 2,4
Apg 20,26-35; Phil 4,1-3
Eph 4,16

45

Es gibt Zeiten, in denen sich ein Mitglied der kirchlichen Gemeinschaft entfremdet, beispielsweise durch Verlassen der Gemeinschaft oder durch eine vorsätzliche Übertretung der eigenen Gelübde. Ein so entfremdetes Mitglied ist nicht länger ein ordentliches Mitglied.

Nur ordentliche Mitglieder sollen als Mitglieder im Sinne dieses Dokuments betrachtet werden. Insbesondere dürfen nur sie am Gemeinschaftsleben teilnehmen, auf dem Grund und Boden eines Bruderhofs verweilen, Aufgaben geistlicher oder weltlicher Verantwortung übernehmen, oder die kirchliche Gemeinschaft öffentlich vertreten.

Tit 3,10-11
1 Jn 2:19; 3 Jn 1:9–11

Im Zweifelsfall ist es der Generalversammlung, vertreten durch die ernannte Leitung, vorbehalten, darüber zu befinden, ob eine Person ein ordentliches Mitglied ist oder nicht. Wir werden uns bemühen, eine Versöhnung mit einem aus der ordentlichen Mitgliedschaft Ausgeschiedenen herbeizuführen.

Jud 1,20-23; Jak 5,19-20

Verschiedene Gaben

46

In unserer Gemeinschaft „gibt es verschiedene Gnadengaben, aber nur den einen Geist. Es gibt verschiedene Dienste, aber nur den einen Herrn. Es gibt verschiedene Kräfte, die wirken, aber nur den einen Gott: Er bewirkt alles in allen. Jedem aber wird die Offenbarung des Geistes geschenkt, damit sie anderen nützt.“ Manche Mitglieder erhalten die Gnadengaben zum Lehren, manche zum Unterweisen und Ermutigen, andere wieder zur Verkündigung des Evangeliums, manche, um Gott mit Musik und Kunst zu preisen, andere zur Pflege der Bedürftigen, und manche, um in anderer praktischer Weise beizutragen. Die größte Gnadengabe aber, die jedem von uns geschenkt wird, ist die Fähigkeit zu lieben.

1 Kor 12,4-7 (EÜ)
Röm 12,3-8
1 Kor 13,13; Gal 5,6

Denn so, wie die einzelnen Glieder des menschlichen Körpers selbstlos zusammenarbeiten, so sollen die Mitglieder des Leibes Christi einander dienen. So ernennt jeder Bruderhof im Verbund mit seinen Schwestergemeinschaften Brüder und Schwestern zur Verantwortung für die verschiedenen geistlichen und praktischen Belange des Gemeinschaftslebens: für die pastorale Leitung; für die Aufsicht über Finanzen und Güter; für die Erziehung der Kinder und Jugendlichen; für Arbeitsbereiche wie Landwirtschaft, Werkstätten, Küchen und Büros und für den Bereich der Gastfreundschaft. Darin folgen wir dem Beispiel der frühen Kirche mit ihren Ältesten und Verwaltern, Diakonen und Diakoninnen, Witwen und Lehrern.

Joh 13,1-17; Gal 5,13
1 Tim 3,8-13; 5,1-16

47

Welche Gaben oder Verantwortungen auch immer uns zuteil werden, wir wollen sie einsetzen, damit Gott geehrt wird, nicht wir selbst. Gott kann nur durch uns wirken, wenn unsere persönlichen Machtansprüche – unser Wunsch nach Einflussnahme, Anerkennung und Erfolg – abgelegt und aufgegeben werden. Dies passiert aber nicht durch eine einzelne heroische Entscheidung, sondern Stück für Stück durch das beständige Arbeiten der Gnade. In dem Maße, in dem wir unsere eigene Macht auch nur ein wenig geltend machen, ziehen sich der Geist und die Vollmacht Gottes aus unserem Leben zurück. Wenn wir aber geistlich arm sind, kann er uns als seine Werkzeuge zum Aufbau seiner Kirche verwenden.

Joh 15,8; 1 Petr 2,12
2 Kor 12,8-9; Jer 9,23-2
Phil 2,12-13; 3,12-14
Joh 3,27-30
Mt 5,3; 1 Kor 1,18-31

Pastorale Leitung

48

Christus selbst hat den Dienst der pastoralen Leitung begründet, als er den Apostel Petrus zum Hirten der Kirche ernannte mit der Frage: „Liebst du mich?“ und ihn beauftragte: „Weide meine Schafe.“ Wir bezeugen den so verstandenen Hirtendienst als Geschenk Gottes an die Kirche.

Joh 21,15-19 (EÜ)
1 Thess 5,12-13; Hebr 13,17

49

Dieser Dienst muss auf Vertrauen beruhen und dieses Vertrauen muss verdient werden. Niemand kann es als Recht von Amts wegen einfordern. Die pastorale Leitung setzt weder die Berufung zu einem bestimmten Amt noch natürliches Talent oder seminaristische Ausbildung voraus. Vielmehr beruht sie allein auf der Gnade Gottes und dem Wirken des Heiligen Geistes. Nicht einmal der begabteste Mensch hat in der Gemeinschaft etwas zu sagen, wenn er nur in eigener Sache auftritt.

1 Kor 9,1-18
Eph 4,7-13; 4 Mose 11,24-25
1 Sam 16,14
2 Kor 3,4-6; 4,5

Eine mit Leitung betraute Person muss sich immer auf die Führung durch den Heiligen Geist verlassen. Sie muss zutiefst demütig bleiben und die Gemeinde achten und respektieren. Unter keinen Umständen darf diese Person anderen in der Gemeinschaft etwas aufzwingen. Sie ist nicht mit dieser Aufgabe betraut, um zu kontrollieren oder zu dominieren, sondern um zu dienen. Als Jesus seine Kirche Petrus anvertraute, übergab er ihm keine Rechte über die anderen Jünger. Stattdessen lehrte er: „Ihr wisst, dass die Herrscher ihre Völker unterdrücken und die Mächtigen ihre Macht über die Menschen missbrauchen. Bei euch soll es nicht so sein, sondern wer bei euch groß sein will, der soll euer Diener sein, und wer bei euch der Erste sein will, soll euer Sklave sein. Denn auch der Menschensohn ist nicht gekommen, um sich dienen zu lassen sondern um zu dienen und sein Leben hinzugeben als Lösegeld für viele.“

Joh 14,26; Sach 4,6
4 Mose 12,3
2 Kor 1,24; 1 Thess 2,7-12
1 Petr 5,3; 2 Tim 2,24-26
Mt 20,25-28 (EÜ)

50

Weil die pastorale Leitung ein Dienst ist, nennen wir unsere Pastoren auch „Diener am Wort“, gemäß dem in der Täufertradition geprägten Begriff. Nach dem Neuen Testament kann diese Aufgabe einem Bruder nur dann übergeben werden, wenn sein persönlicher Lebenswandel und sein Glaubensleben den Anforderungen der Heiligen Schrift entsprechen.

1 Tim 2,12; 3,1-7
Tit 1,5-9

Jeder Bruder, der seine Mitgliedsgelübde abgelegt hat, kann von jedem anderen Mitglied als Pastor vorgeschlagen werden. Mit Zustimmung der Gemeinde kann er ernannt werden. Ist er verheiratet, leistet er den Dienst zusammen mit seiner Frau, die insbesondere die Verantwortung zur Seelsorge gemeinsam mit ihm trägt. Die Ernennung zum Pastor erfolgt zunächst auf Probe. Wenn nach der Probezeit der Dienst eines Bruders einstimmig als von Gott gestiftet anerkannt wird, soll die Ernennung öffentlich durch Handauflegung bei ihm und seiner Frau bestätigt werden. Somit wird die der Kirche gegebene Autorität auf sie übertragen.

Apg 14,21-15,2
Apg 18,26; 1 Kor 9,5
2 Kor 12,15
1 Tim 4,14

In der Regel hat jeder Bruderhof mehrere Pastoren. Sie arbeiten in der Wahrnehmung ihrer pastoralen Aufgaben eng miteinander zusammen, ebenso wie mit den anderen Brüdern und Schwestern, die Verantwortung für die verschiedenen Belange des Gemeinschaftslebens tragen.

Apg 14,23; 20,17

51

Die Aufgabe eines Pastors ist es, sich um das körperliche und das geistliche Wohlergehen aller in der Gemeinschaft zu sorgen und Zeugnis vom Evangelium abzulegen.

1 Petr 5,1-4; 1 Tim 4,12-16

Die Seelsorge ist die Hauptaufgabe eines Pastors. Er und seine Frau sind gerufen, Christi Erbarmen jeder Person zuteil werden zu lassen, damit jeder in der Lebensfülle des Evangeliums gedeihen möge. Beide müssen bestrebt sein, sich bei der Sorge um ihre Brüder und Schwestern stets vom Geist leiten zu lassen. So müssen sie jeder Seele mit wertschätzender Achtung begegnen, die sich ihnen zuwendet: ob auf der Suche nach Rat oder mit dem Wunsch, durch die Beichte von Sünde befreit zu werden.

Joh 21,15-17
Joh 10,10
Apg 20,28-35; Gal 6,1
Jak 5,14-16

Ein Pastor hat den Auftrag, in Worte zu fassen, was von Gott kommt und die Herzen der Mitglieder bewegt. Er ist bevollmächtigt zu taufen, das Abendmahl auszuteilen, Trauungen vorzunehmen und die Vergebung von Sünden auszusprechen. Ein Pastor muss jederzeit bereit sein, ausgesandt zu werden, um das Evangelium zu verkünden, wo auch immer die Gemeinschaft ihn hinsenden mag.

1 Kor 2,12-16
Mt 16,18-19
Mt 28,18-20
2 Tim 4,1-5

Letztlich ist dieser Dienst nur eine Intensivierung der Verantwortlichkeiten, die jedem Mitglied auferlegt sind. Es gilt daher auch umgekehrt, dass jedes Mitglied aufgerufen ist, den Hirtendienst in seiner Familie und seinem Lebensbereich zu versehen, Seelsorge auszuüben und das Evangelium zu verkünden.

1 Petr 2,9
Gal 6,2; Phil 1,27-28

52

So wie ein Schiff einen Steuermann braucht, bedarf eine kirchliche Gemeinschaft einer klaren Leitung. Aus diesem Grund beauftragt die Generalversammlung einstimmig einen Bruder, den Hirtendienst für die gesamte Gemeinschaft zu übernehmen. Diesen nennen wir Prior. Zusammen mit seiner Frau versieht er diesen Dienst, so lange es ihm möglich ist. Er ist vollumfänglich mit der Seelsorge, der geistlichen Aufsicht über alle Bruderhöfe, mit der Ordnung und Autorität der kirchlichen Gemeinschaft sowie mit der Verkündigung des Evangeliums betraut.

Eph 4,11-13

Wie jeder andere Pastor hat der Prior der Führung des Heiligen Geistes zu folgen, wie sie in der Gemeinschaft offenbar wird. Er darf sich nicht von anderen isolieren oder auf seine eigenen Fähigkeiten vertrauen. Um eine klare Richtung für alle Fragen zu finden, hat er in tiefer Demut mit der Gemeinde eng zusammenzuarbeiten, insbesondere mit denen, die mit den verschiedenen Aufgaben betraut sind.

1 Kor 2,1-5; 2 Kor 3,4-6

53

Um den Prior bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe zu unterstützen, können die Mitglieder Pastoren zu Bischöfen ernennen. Letztere tragen Verantwortung für die Bruderhöfe in einer bestimmten geographischen Region. Die Bischöfe geben nicht nur den Mitgliedern in den Bruderhöfen, denen sie dienen, Rechenschaft, sondern auch dem Prior und der Generalversammlung.

Tit 1,5

54

Wenn ein zum Hirtendienst Ernannter sich schwer versündigt oder seine Position missbraucht, oder wenn sein Dienst wirkungslos oder gar schädlich wird, sollte er diesen niederlegen, sonst wird die kirchliche Gemeinschaft ihn aus seinem Dienst entlassen. Unseren Gelübden entsprechend ist jedes Mitglied verpflichtet, einzuschreiten, wenn jemand seine Leitungsfunktion missbraucht.

1 Tim 5,20
3 Joh 1,9-10

Tritt die Frage auf, ob der Prior aus seinem Dienst zu entlassen sei, so sollte dieser Schritt wegen seiner schwerwiegenden Bedeutung nur von der Generalversammlung nach mehrtägiger Zusammenkunft in betender Erwägung und aus Gottesfurcht veranlasst werden, eingedenk der Warnung in der Schrift, niemals eine Klage gegen einen Kirchenältesten anzunehmen, außer wenn zwei oder drei Zeugen sie bekräftigen.

1 Tim 5,19

55

In einer von Liebe geeinten Gemeinde wird der Hirtendienst immer auf Christus verweisen. Unter uns kennen wir keinen Rangunterschied. Wir alle sind Brüder und Schwestern, Glieder des einen Leibes im Dienst aneinander. Über diesen Leib ist als einziges Haupt gesetzt: Jesus Christus.

Kol 1,28-29
Mt 23,8-12
Eph 1,22-23

Entscheidungsfindung

56

Entscheidungen in der kirchlichen Gemeinschaft sollen eine frei zustande gekommene Einmütigkeit zum Ausdruck bringen, die durch Erwägung und Gebet gemeinsam in der Geschwisterschaft der Gläubigen erreicht wurde. Die Einmütigkeit der Entscheidungsfindung ist Frucht der Einheit des Leibes Christi, dem wir angehören wollen. Sie entspringt dem gemeinsamen Lauschen auf Gottes Geist, der allen, die ihn hören wollen, in praktischen wie auch in spirituellen Fragen dieselbe Botschaft verkündet.

Apg 15,1-35
Apg 4,31-32; Eph 4,1-6
Joh 16,13

Daher lehnen wir auch eine Entscheidungsfindung ab, die auf demokratischer oder jeglicher anderen Form der Abstimmung beruht. Soweit menschliche Meinungen vorherrschen, regiert nicht der Heilige Geist. Die Kontrollmechanismen repräsentativer Regierungsformen gehören nicht zum Reich Gottes.

1 Kor 1,10-17

57

Einmütigkeit im Geist ist keine Konformität und kann auch nicht durch Konsensschaffung, Überredung oder Druckausübung hergestellt werden. Es ist unsere Erfahrung, dass eine einzige abweichende Meinung sich bisweilen als prophetisch erwiesen hat. Die Mitglieder müssen frei äußern können, was sie denken, gerade bei Gewissensentscheidungen. Eine falsche, durch Konformität erzeugte, Einmütigkeit vertreibt den Geist Christi.

Röm 12,3-8; 1 Petr 4,10-11
Röm 14; 1 Kor 8

Wenn wir zu keiner Übereinstimmung gelangen können, kann es schlicht daran liegen, dass die Zeit für eine Entscheidung noch nicht reif ist, oder dass Mitglieder unterschiedliche Ansichten zu einer bestimmten Gewissensfrage haben. In einem solchen Fall sollte die Frage zunächst offen gelassen werden. Der Geist muss uns dann führen, damit wir zu einer gemeinsamen Überzeugung kommen, der jeder frei und von Herzen zustimmen kann.

Phil 3,15-16

Andererseits mag eine fehlende Einmütigkeit von etwas ganz Konkretem herrühren, welches uns davon abhält, gemeinsam Gottes Willen zu hören. Das kann beispielsweise verletzte Eitelkeit sein, verdeckter Groll, Selbstsucht oder die Arroganz vieler oder einiger weniger. In einem solchen Fall müssen diese Hürden erkannt und überwunden werden, damit wir uns nicht aus menschlicher Engherzigkeit des Ungehorsams gegenüber dem Geist schuldig machen.

Tit 1,10-14
1 Thess 5,19; Eph 4,29-30

58

Ihre laufenden Geschäfte führen die örtlichen Bruderhöfe autonom, sie stehen aber im gemeinsamen Dienst mit ihren Schwestergemeinschaften auf der ganzen Erde. Jeder Bischof ist mit der Aufsicht über die Gemeinschaften der ihm zugewiesenen Region betraut, der Prior aber mit der Aufsicht über alle Gemeinschaften. Diesem übergeordnet ist stets die Autorität der Generalversammlung. Der Prior ist ihr bevollmächtigter Sprecher. Er respektiert die Entscheidungen eines Bruderhofes als gewichtig, kann diese aber beanstanden oder gar außer Kraft setzen, bis die Generalversammlung die Angelegenheit erwogen hat. Jedes Mitglied ist jederzeit frei, seine Anliegen dem örtlichen Bischof oder dem Prior direkt vorzutragen.

2 Kor 8

Kein Gesetz außer der Liebe

59

Es gibt kein Gesetz außer der Liebe. Die Liebe ist die Freude an den anderen. [1] Zum Schutz dieser Liebe lehrt uns Christus, dass wir unsere Brüder und Schwestern direkt ansprechen, wenn etwas zwischen uns steht. Er trägt uns auf, uns mit ihnen zu versöhnen, bevor die Sonne untergeht. Christus mahnt uns sogar, vom gemeinsamen Gebet Abstand zu nehmen, solange wir uns nicht versöhnt haben: „Wenn du deine Gabe auf dem Altar opferst und dort kommt dir in den Sinn, dass dein Bruder etwas gegen dich hat, so lass dort vor dem Altar deine Gabe und geh zuerst hin und versöhne dich mit deinem Bruder, und dann komm und opfere deine Gabe.“

Mt 22,35-40; 2 Joh 1,5
Jak 2,8; Gal 5,14
Mt 18,15-20
Eph 4,25-27
Mt 5,23-24

Es ist daher ausgeschlossen, dass jemand in unserer Gemeinschaft eine Abneigung gegen einen Bruder oder eine Schwester hegt oder versteckt über ihn oder sie spricht. Beziehungen der Brüder und Schwestern untereinander und zur kirchlichen Gemeinschaft sind geistlicher Natur und beruhen auf Vertrauen und der Bereitwilligkeit, immer wieder aufs Neue zu vergeben.

Jak 4,11-12
Lk 17,3-4; 2 Kor 6,11-13
1 Mose 42-50

60

Wie die frühen Christen und diejenigen, die ihrem Beispiel über die Jahrhunderte hinweg treu gefolgt sind, bestehen wir auf der Notwendigkeit der gegenseitigen brüderlichen Zurechtweisung. Missverständnisse, Konflikte und ehrliche Meinungsverschiedenheiten werden immer wieder auftreten, was uns weder überrascht noch beunruhigt. Wann immer es aber zu Spannungen zwischen Brüdern und Schwestern kommt, müssen wir, wie von Christus gelehrt, direkt miteinander reden. Dies schulden wir jedem in der Gemeinschaft, dessen wirkliche oder vermeintliche Schwächen bei uns zu einer ablehnenden Reaktion führen. Ein freimütig gesprochenes Wort, das in Liebe und Demut angenommen wird, kann die Freundschaft nur vertiefen und das Vertrauen erneuern. Falls sich unsere Anliegen als unberechtigt herausstellen, ist das umso besser.

1 Thess 5,14; Kol 3,16
Apg 15,36-41; Gal 2,1-14

Wenn zwei Menschen untereinander nicht zum Frieden finden können, sollen die von Jesus in Matthäus 18 gebotenen Schritte erfolgen: zuerst ein oder zwei andere zur Hilfe nehmen und dann, als letztes Mittel, die Sache vor die Gemeinde bringen, damit sie durch deren Autorität gelöst werde. Gemäß der Lehre Jesu sollte jeder, der sich dann weigert, auf die versammelte Gemeinde zu hören, sie verlassen und seiner eigenen Wege gehen.

Mt 18,17-18

In gleicher Weise wird bei Streit in der Gemeinschaft oder wenn ein mit Leitung Betrauter seine Stellung missbraucht, die Angelegenheit, soweit erforderlich, in der Generalversammlung abschließend zur Klärung gebracht. Dabei ist es unser Gebet, dass der Geist zu Klarheit, Buße und erneuter Liebe führen möge. Alle Konflikte innerhalb der Gemeinschaft können und müssen so gelöst werden. Gemäß der Schrift dürfen sie niemals zu irgendeinem Schiedsrichter außerhalb der kirchlichen Gemeinschaft gebracht werden und schon gar nicht vor ein staatliches Gericht. [2]

Röm 16,17-20; 1 Kor 1,10-13
1 Tim 5,19-20
Mt 5,25-26; 1 Kor 6,1-8

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